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4.6 Einsprache XXXX.

Die Einsprecherin stellt folgende Begehren: 

Es sei die Bauparzelle Nr. 2013 

in der Wohn-/Geschäftszone zu belassen. Als Begründung wird in Bezug auf die Parzelle Nr. 2294 u.a. angeführt, diese Parzelle sei im Rahmen der Felderregulierung Diegten dem Kanton Basel-Landschaft als Bauland zugewiesen worden. Das nach Südwesten orientierte Areal eigne sich vorzüglich für eine Wohnüberbauung, sei indessen für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht optimal. Betreffend die Parzelle Nr. 2013 wird zwar anerkannt, dass deren Form nicht ideal sei. Sie sei jedoch nachweisbar bereits in der derzeitigen Form überbaubar. Mit einer Baulandumlegung lasse sich mit geringem Aufwand eine Neuparzellierung zwecks optimaler baulicher Verwertung realisieren.

Die Einweisung in die Grünzone sei nicht nachvollziehbar führe zu einer erheblichen Wertverminderung. Das Grundstück sei deshalb in der Zone WG2 zu belassen. Andernfalls sei Realersatz zu bieten oder der Minderwert zu entschädigen. 

Der Regierungsrat nimmt zur Einsprache wie folgt Stellung:

Grundsätzlich ist die Ausscheidung einer Grünzone im Sinne von § 27 RBG positiv zu werten. Allerdings setzt ein solcher Eingriff in das Grundeigentum u.a. voraus, dass hiefür ein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann. Es ist unbestritten, dass Lage und Form der Parzelle Nr. 2013 für eine Überbauung nicht optimal sind. Abklärungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens haben aber die Darstellung des Amtes für Liegenschaftsverkehr bestätigt, wonach es durchaus realistische Möglichkeiten gibt, die Parzelle sinnvoll zu überbauen. Andererseits vermag die Gemeinde nicht hinreichend zu begründen, wonach das öffentliche Interesse an der Ausscheidung einer Grünzone an diesem Standort derart gewichtig sein soll, dass der Grundeigentümerin eine bauliche Nutzung ihrer Parzelle verwehrt werden muss.

die von XXXX und vom Regierungsrat anerkannten Begründungen gelten auch für die übrigen Landbesitzer, deren Einsprachen mit Hinweis auf Art. 15 RPG abgewiesen wurden

 
     
  Stand: 30. November 2004