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Gemeinderat zeigt ZähneDiegten widersetzt sich dem Regierungsrat und
prozessiert vor Verwaltungsgericht. „Machen Sie nur weiter, wir sitzen sowieso am längeren Hebel“. Dies soll ein Diegter Gemeinderat einer geschiedenen Mutter von 6 Kindern gesagt haben. Recht hat er, denn die Gemeinde kann mit Steuergeldern
vor dem Verwaltungsgericht oder sogar vor Bundesgericht prozessieren. Dies,
obwohl der Regierungsrat die Beschwerde der Frau teilweise gut geheissen und die
Fürsorgebehörde Diegten angewiesen hat, die Unterstützungsleistung
auszurichten. Die am Existenzminimum lebende Familie muss nun zusätzlich noch
den Rechtsstreit finanzieren und irgendwann wird ihr das tägliche Brot auf dem
Tisch näher sein als die Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche und sie wird
verbittert aufgeben. Hier, gegen eine sozial schwache Familie, zeigt der Gemeinderat den im Zusammenhang mit dem Zonenplan vermissten Biss und wehrt sich gegen die Anweisungen des Regierungsrates. In der Zwischenzeit hat das Verwaltungsgericht die Fürsorgebehörde Diegten keine Legitimation für eine Beschwerde habe. Grundsätzlich gilt nun der Entscheid der Regierung, wonach Anspruch auf Fürsorgegelder bestehe. |
Stand: 30. November 2004 |